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Bundeserziehungsgeldgesetz
(BErzGG)

Übersicht

 

zum Gesetzestext

Erziehungsgeld (§§ 1ff)
 
§ 1   Berechtigte  
§ 2   keine volle Erwerbstätigkeit  
§ 3   Zusammentreffen von Ansprüchen  
§ 4   Beginn und Ende des Anspruchs  
§ 5   Höhe des Erziehungsgeldes; Einkommensgrenzen  
§ 6   Einkommen  
§ 7   Anrechnung von Mutterschaftsgeld und entsprechenden Bezügen  
§ 8   andere Sozialleistungen  
§ 9   Unterhaltspflichten  
§ 10   Zuständigkeit  
§ 11   Kostentragung  
§ 12   Einkommens- und Arbeitsnachweis; Auskunftspflicht des Arbeitgebers  
§ 13   Rechtsweg  
§ 14   Bußgeldvorschrift  

Elternzeit (§§ 15ff)
 
§ 15   Anspruch auf Elternzeit  
§ 16   Inanspruchnahme der Elternzeit  
§ 17   Urlaub  
§ 18   Kündigungsschutz  
§ 19   Kündigung zum Ende der Elternzeit  
§ 20   zur Berufsbildung Beschäftigte; in Heimarbeit Beschäftigte  
§ 21   befristete Arbeitsverträge  

Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 22ff)
 
§ 22   ergänzendes Verfahren zum Erziehungsgeld  
§ 23   Statistik  
§ 24   Übergangsvorschriften; Bericht  

 

  Der hier aufgeführte Gesetzestext gilt für Kinder,
die seit dem 01.01.04 (bzw. dem 01.05.03) geboren sind (§ 24).
Für Geburten bis zum 31.12.03 (bzw. zum 30.04.03) gilt die
alte Gesetzesfassung.
 


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