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Anmerkungen zu § 3 BUrlG
Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse
mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag).
24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).
Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag)
beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr
(4 x 5 Tage), bei Arbeitsverhältnissen mit einer
4-Tage-Woche 16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.
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