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Durch das Mietrechtsreformgesetz wurde das Mietrecht zum 01.09.01 neu geregelt.
Die §§ 535ff BGB wurden neu gefasst.
--> §§ 535ff BGB, neue Fassung (seit 01.09.01)
/ Übersicht
--> §§ 535ff BGB, alte Fassung (bis 31.08.01)
Das Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG) wurde aufgehoben,
die Vorschriften zur Miethöhe wurden
ins BGB (neue Fassung, §§ 557ff) übernommen.
--> Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG), alte Fassung (bis 31.08.01)
die neuen Vorschriften im Überblick
wesentliche Neuerungen durch das Mietrechtsreformgesetz
Anwendbarkeit des alten Mietrechts auf Altfälle
alte Fassung der §§ 535ff BGB (bis 31.08.01)
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