Manteltarifvertrag für den Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.02.1998 (Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28.02.1998) enthält folgende

Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit:

Die Allgemeinverbindlicherklärung erstreckt sich nicht auf Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die von den Rahmen- oder Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes oder von deren Allgemeinverbindlichkeit bzw. Tarifverträgen anderer Bereiche erfasst werden.

Ende der Allgemeinverbindlichkeit: 31.03.05
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