Manteltarifvertrag
für den Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen
Die Allgemeinverbindlicherklärung des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.02.1998
(Bundesanzeiger Nr. 41 vom 28.02.1998) enthält folgende
Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit:
Die Allgemeinverbindlicherklärung erstreckt sich nicht auf Betriebe oder
selbstständige Betriebsabteilungen, die von den Rahmen- oder Sozialkassentarifverträgen
des Baugewerbes oder von deren Allgemeinverbindlichkeit bzw. Tarifverträgen anderer
Bereiche erfasst werden.
Ende der Allgemeinverbindlichkeit: 31.03.05
--> Infos zur Nachwirkung
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