Das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht vierteljährlich ein Verzeichnis
aller allgemeinverbindlichen Tarifverträge. Dieses Verzeichnis kann
beim Bundesarbeitsministerium angefordert werden - oder hier klicken.
Diese Tarifverträge gelten nur dann, wenn entweder: sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer
tarifgebunden sind, oder: im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verwiesen wird.