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Zeiten, während derer das Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges
nach einer Übernachtung vom Hotel zum Flughafen befördert wird, sind
auch dann nicht auf Flugdienstzeiten i.S.v. § 3 Abs.1 Nr.5 i.V.m.
§ 4 Abs.2 der 2.DV LuftBO anzurechnen, wenn das Besatzungsmitglied
von einem anderen Flughafen abfliegt als dem, an dem der vorhergehende
Flug geendet hat. |