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Arbeitsrecht
Befristung des Arbeitsvertrages
Befristung im öffentlichen Dienst
(SR 2y BAT)
Kündigung des befristeten Arbeitsvertrages


Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 18.09.03
(2 AZR 432/02)


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   aus den Entscheidungsgründen:   
  "Zwar haben die Parteien eine Kündigungsmöglichkeit einzelvertraglich nicht ausdrücklich vorgesehen. Sie haben jedoch die Geltung des BAT und vor allem der Sonderregelung SR 2y BAT vereinbart. Die Sonderregelung Nr.7 Abs.3 SR 2y BAT ermöglichte dem beklagten Freistaat aber, das Arbeitsverhältnis des Klägers wirksam ordentlich zu kündigen.

(...)

Entgegen der Auffassung der Revision ist die Kündigungsmöglichkeit nach der tariflichen Sonderregelung Nr.7 Abs.3 SR 2y BAT nicht nur auf die Arbeitsverhältnisse für Aufgaben von begrenzter Dauer beschränkt. Die tarifliche Regelung eröffnet eine Kündigungsmöglichkeit auch für Aushilfsarbeitsverhältnisse. Dies folgt aus einer systematischen Auslegung der tariflichen Regelungen und deren Sinn und Zweck."
 

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