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Arbeitsrecht
Urlaubsrecht
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 24.10.06
(9 AZR 669/05)


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Leitsatz:
  Der Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 125 Abs.1 Satz 1 1. Haltsatz SGB IX tritt dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann.
 
 
  
   aus der Pressemitteilung:   
  "(...) Die Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Gewährung von fünf Urlaubstagen zusätzlich zu dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Urlaub von 29 Tagen war daher - wie bereits in den Vorinstanzen - vor dem Neunten Senat erfolgreich. Der Arbeitgeber hatte sich geweigert, den Schwerbehindertenurlaub zusätzlich zu dem vertraglichen Urlaub zu gewähren. Er war der Auffassung, der Zusatzurlaub erhöhe nur den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von § 3 Abs.1 BUrlG, der 24 Werktage in der 6-Tage-Woche oder 20 Arbeitstage in der 5-Tage-Woche beträgt. § 125 Abs.1 Satz 1 SGB IX enthält dafür jedoch keine Anhaltspunkte."
 

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