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Arbeitsrecht
Urteile zum Thema Mobbing
Urteile zu Ausschlussfristen
Ausschlussfrist und länger zurückliegende Vorfälle

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 16.05.07
(8 AZR 709/06)


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Leitsatz:
  In Mobbing-Fällen beginnt die Ausschlussfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.
 
 
  
   aus der Pressemitteilung:   
  "Zwar gilt eine wirksam vertraglich vereinbarte Ausschlussfrist grundsätzlich auch für Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und damit für Ansprüche aus mobbingbedingten Verletzungshandlungen. Dabei sind jedoch die Besonderheiten des sogenannten Mobbings insofern zu beachten, als eine Gesamtschau vorzunehmen ist, ob einzelne Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein übergreifendes systematisches Vorgehen darstellen. Länger zurückliegende Vorfälle sind zu berücksichtigen, soweit sie in einem Zusammenhang mit den späteren 'Mobbing'-Handlungen stehen."
 

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