www.rechtsrat.ws

Verbraucherrecht
Vertragsfallen
können wettbewerbswidrig sein


Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 08.07.04
(I ZR 142/02)
"Henghuber-Formular"
NJW 2005, 67


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
Leitsatz:
  Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars - "Grundeintrag" ohne Preisangabe, "hervorgehobene Einträge" mit bestimmtem "Aufpreis" - geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbetreibenden entsprechende Eindruck, der beworbene "Grundeintrag" in ein Firmenverzeichnis sei anders als "hervorgehobene Einträge" kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, dass über einen alle "Einträge" betreffenden Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet einen bestimmten Betrag.
 

Vorinstanz (bestätigt):

weitere Infos: