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Leitsatz: |
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Der durch die irreführende Gestaltung eines Formulars -
"Grundeintrag" ohne Preisangabe, "hervorgehobene Einträge" mit bestimmtem "Aufpreis" -
geweckte, dem herkömmlichen Verständnis eines Gewerbetreibenden entsprechende Eindruck,
der beworbene "Grundeintrag" in ein Firmenverzeichnis sei anders als "hervorgehobene Einträge"
kostenfrei, wird nicht dadurch beseitigt, dass über einen alle "Einträge" betreffenden
Sternchenhinweis im Fließtext die Aussage enthalten ist, auch der Grundeintrag kostet
einen bestimmten Betrag. |
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