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Arzt & Patient
Arzthaftung
Umkehr der Beweislast bei
unterlassener Sicherungsaufklärung


Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 16.11.04
(VI ZR 328/03)
VuR 2005, 116


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Leitsatz:
  Eine Verletzung der Pflicht des behandelnden Arztes zur therapeutischen Aufklärung (Sicherungsaufklärung), die als grober Behandlungsfehler zu werten ist, führt regelmäßig zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden, wenn sie geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; eine Wahrscheinlichkeit für ein Ergebnis einer Kontrolluntersuchung ist in einem solchen Fall nicht erforderlich (Fortführung von BGH, Urteil vom 27.04.04 ).
 

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