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Arzt & Patient
Arzthaftung
Aufklärungspflicht des Arztes über
Nebenwirkungen von Medikamenten


Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 15.03.05
(VI ZR 289/03)
NJW 2005, 1716
VuR 2005, 315


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Leitsatz
  Bei möglichen schwerwiegenden Nebenwirkungen eines Medikaments ist neben dem Hinweis in der Gebrauchsinformation des Pharmaherstellers auch eine Aufklärung durch den das Medikament verordnenden Arzt erforderlich.
 
 
  
   aus der Pressemitteilung   
  "Die (Ärztin) sei verpflichtet gewesen, die (Patientin) über die mit der Einnahme des Medikaments verbundenen Nebenwirkungen und Risiken zu informieren. Unter den hier gegebenen Umständen reiche der Warnhinweis in der Packungsbeilage des Pharmaherstellers nicht aus."
 

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