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Arzt & Patient
Einsicht in Krankenunterlagen

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 23.11.82
(VI ZR 222/79)
BGHZ 85, 327
NJW 1983, 328


siehe auch:
-->  VI ZR 177/81


externe Links:
 
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Leitsatz:
  Der Patient hat gegenüber Arzt und Krankenhaus grundsätzlich auch außerhalb eines Rechtsstreits Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, soweit sie Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (Medikation, Operation etc.) betreffen.
 

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