Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Der Patient hat gegenüber Arzt und Krankenhaus grundsätzlich auch
außerhalb eines Rechtsstreits Anspruch auf Einsicht in die
ihn betreffenden Krankenunterlagen, soweit sie Aufzeichnungen über
objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (Medikation,
Operation etc.) betreffen.