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Leitsätze: |
1. |
Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung
eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist an der Berufsfreiheit des Art.12 Abs.1 GG
zu messen (...). |
2. |
Art.6 Abs.4 GG begründet keine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates,
die Kosten des Mutterschutzes allein zu tragen. |
3. |
Der Gesetzgeber kann im Rahmen seines Gestaltungsermessens entscheiden,
wie er dem Gebot des Art.3 Abs.2 GG nachkommt. Legt der Gesetzgeber
in Erfüllung seines Schutzauftrags zugunsten der Mutter dem Arbeitgeber
Lasten auf, ist durch geeignete Regelungen im Rahmen des Möglichen
der Gefahr zu begegnen, dass sich Schutzvorschriften auf Arbeitnehmerinnen
faktisch diskriminierend auswirken. |
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