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Arzt & Patient
Einsicht in Krankenunterlagen
hier: Patient im Maßregelvollzug

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 09.01.06
(2 BvR 443/02)
NJW 2006, 1116


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aus der Pressemitteilung
  Die von den Fachgerichten herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die den Anspruch des Patienten auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen grundsätzlich auf objektive Befunde beschränkt, bietet für die angegriffenen Entscheidungen keine tragfähige Grundlage. Denn im vorliegenden Fall geht es nicht um ein privatrechtliches Arzt-Patienten-Verhältnis, sondern um die Reichweite des Informationsanspruchs eines im Maßregelvollzug Untergebrachten. Im Gegensatz zum privatrechtlichen Behandlungsverhältnis kann der Untergebrachte seinen Arzt und Therapeuten nicht frei wählen. In einem Bereich, der wie der Mßregelvollzug durch ein besonders hohes Machtgefälle zwischen den Beteiligten geprägt ist, sind die Grundrechte der Betroffenen besonderer Gefährdung ausgesetzt.
 

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