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Arbeitsrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
"positive Maßnahmen" (§ 5 AGG)
Richtlinie 76/207/EWG

Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Urteil vom 17.10.95
(C-450/93)
"Kalanke"
NJW 1995, 3109
NZA 1995, 1095


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Leitsatz:
  Artikel 2 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 76/207/EWG (...) steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der, wie im vorliegenden Fall, bei gleicher Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts um eine Beförderung in Bereichen, in denen die Frauen unterrepräsentiert sind, den weiblichen Bewerbern automatisch der Vorrang eingeräumt wird, wobei eine Unterrepräsentation dann vorliegen soll, wenn in den einzelnen Vergütungsgruppen der jeweiligen Personalgruppe nicht mindestens zur Hälfte Frauen vertreten sind, und dies auch für die nach dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Funktionsebenen gelten soll.
 

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