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Arbeitsrecht
Urlaubsrecht
Kann der Urlaub verfallen?

Europäischer Gerichtshof
Verfahren C-350/06
"Schultz-Hoff ./. Deutsche Rentenversicherung Bund"


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   Schlussanträge vom 24.01.08:   
1.  Art.7 Abs.1 der Richtlinie 2003/88/EG (...) ist dahin zu verstehen, dass Arbeitnehmer auf jeden Fall einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen erhalten müssen. Insbesondere ist ein vom Arbeitnehmer wegen Krankheit im Urlaubsjahr nicht genommener Urlaub zu einer späteren Zeit zu gewähren.
 
2.  Art.7 Abs.2 der Richtlinie 2003/88/EG (...) ist dahin zu verstehen, dass Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf jeden Fall ein Anspruch auf finanzielle Vergütung als Ersatz für erworbenen und nicht genommenen Urlaub (Urlaubsabgeltung) zusteht.
 
3.  Art.7 der Richtlinie 2003/88/EG (...) ist dahin zu verstehen, dass der Anspruch auf Jahresurlaub oder auf finanziellen Ersatz auch bei entschuldigtem Fehlen (wegen Krankheit) im gesamten Urlaubsjahr entsteht.
 
 

siehe jetzt:

Vorlagebeschluss:

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