www.rechtsrat.ws

Arbeitsrecht
Urlaubsrecht
Anordnung von Betriebsurlaub / Betriebsferien

LAG Düsseldorf
Urteil vom 20.06.02
(11 Sa 378/02)
DB 2002, 2171


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
Leitsätze:
1.  Auch wenn die Urlaubserteilung nach § 7 Abs.1 Satz 1 BUrlG gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer nicht im Ermessen des Arbeitgebers gemäß § 315 Abs.1 BGB steht (seit BAG, Urteil vom 18.12.1986, 8 AZR 502/84), kann der Arbeitgeber in einem betriebsratslosen Betrieb Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen (früher schon BAG, Urteil vom 12.10.1961, 5 AZR 423/60).
2.  Danach rechtswirksam eingeführte Betriebsferien begründen dringende betriebliche Belange im Sinne von § 7 Abs.1 Satz 1 BUrlG, hinter denen die individuellen Urlaubswünsche der Arbeitnehmer - von Härtefällen abgesehen - zurückstehen müssen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79).