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Arbeitsrecht
Kündigung des Arbeitgebers
Klagefrist bei falscher Kündigungsfrist

Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm
Urteil vom 23.05.05
(16 Sa 2470/04)


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Leitsatz:
  Die Beachtung der maßgeblichen Kündigungsfrist ist nach der Neufassung des § 4 KSchG nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist gerichtlich geltend zu machen. 
 

so auch:
BAG, Urteil vom 15.12.05

anders:
LAG Mainz, Urteil vom 18.02.05

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