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Arbeitsrecht
Kündigung des Arbeitgebers
Kündigung bei Leiharbeit
Abbau der Leiharbeit vor Kündigung der Stammbelegschaft

Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm
Urteil vom 05.03.07
(11 Sa 1338/06)
DB 2007, 1701
BB 2007, 2462


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Leitsätze:
1.  Eine Kündigung, die der Arbeitgeber wegen Wegfalls der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit erklärt, ist nicht durch ein dringendes betriebliches Erfordernis 'bedingt', wenn der Arbeitgeber den/die Arbeitnehmer/in anderweitig beschäftigen kann.
2.  Bei der Prüfung einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit sind auch die Arbeitsplätze einzubeziehen, auf denen der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Auslaufens der Kündigungsfrist dem betrieblichen Weisungsrecht unterstehende Leiharbeitnehmer/innen einsetzt.
3.  Tritt der Arbeitgeber einem dahingehenden Sachvortrag des/der Arbeitnehmer/in mit der Argumentation entgegen, der Einsatz von Leiharbeitnehmer/innen erfolge jeweils nur kurzfristig und unstet bei einem Ausfall von Stammarbeitnehmer/innen, so obliegt dem Arbeitgeber der Beweis, dass im Zeitpunkt der Kündigung ein Einsatz von Leiharbeitnehmer/innen über den Kündigungstermin hinaus nicht absehbar war (...).
 

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