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Autokauf
Zusicherung "unfallfrei"
(Kauf von privat)

Landgericht München I
Urteil vom 02.10.03
(32 O 11282/03)


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   aus der Pressemitteilung
  "Anders als ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler habe ein privater Verkäufer in der Regel keine ausreichenden Kenntnisse und Möglichkeiten, ein Fahrzeug gründlich zu überprüfen. Er könne nicht ohne weiteres überblicken, ob ein Fahrzeug bei einem Vorbesitzer bereits einen Schaden erlitten habe. (...) Beim Verkauf unter Privaten sei deshalb die Erklärung 'das Kraftfahrzeug ist unfallfrei' keine umfassende Garantie der Unfallfreiheit."
 

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