|
aus der Pressemitteilung |
|
"Anders als ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler
habe ein privater Verkäufer in der Regel keine ausreichenden Kenntnisse
und Möglichkeiten, ein Fahrzeug gründlich zu überprüfen.
Er könne nicht ohne weiteres überblicken, ob ein Fahrzeug
bei einem Vorbesitzer bereits einen Schaden erlitten habe. (...) Beim Verkauf
unter Privaten sei deshalb die Erklärung 'das Kraftfahrzeug
ist unfallfrei' keine umfassende Garantie der Unfallfreiheit." |
|
| |