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Arbeitsrecht
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

Verwaltungsgericht Freiburg
Urteile vom 25.09.03
(9 K 505/03 - 512/03)
Feuerwehrleute / Beamte

  
   aus der Pressemitteilung:   
  "Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden, dass eine Festsetzung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit für Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr (einschließlich Bereitschaftsdienst) auf mehr als 48 Stunden rechtswidrig ist."
 

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