Verwaltungsgericht Freiburg
Urteile vom 25.09.03 (9 K 505/03 - 512/03)
Feuerwehrleute / Beamte
aus der Pressemitteilung:
"Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden,
dass eine Festsetzung der durchschnittlichen wöchentlichen
Arbeitszeit für Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr
(einschließlich Bereitschaftsdienst) auf mehr als 48 Stunden
rechtswidrig ist."