Begründung zum Justizmodernisierungsgesetz Artikel 1 (Änderung der Zivilprozessordnung) zu Nummer 24 - Änderung der Überschrift zu § 649 Die Änderung passt die Überschrift dem sonstigen Sprachgebrauch in den Vorschriften über das familiengerichtliche Verfahren an und dient der Klarstellung. Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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