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Gebäudereinigung
"Reinigung nach Hausfrauenart"
und die Tarifverträge für die Gebäudereinigung
Auch Betriebe, die nur einfache Reinigungsarbeiten ausführen
("Reinigung nach Hausfrauenart"), werden vom betrieblichen Geltungsbereich
der Tarifverträge
für die Gebäudereinigung erfasst. Hierfür kommt es
nicht darauf an, ob der Betrieb in die Handwerksrolle
(§ 6 HandwO) bzw. in das Verzeichnis
nach § 19 HandwO eingetragen ist.
Maßgebend ist allein, dass der Betrieb
tatsächlich Gebäudereinigungsleistungen erbringt.
Dieser weite Geltungsbereich der Tarifverträge wird jüngst in der
juristische Fachpresse von einem Professor aus München
(Prof. Dr. Volker Rieble) in Frage gestellt.
(...)
Den vollständigen Text finden Sie in meinem
Tarifverträge Gebäudereinigung
Branchen-Infos Gebäudereinigung
Ratgeber Gebäudereinigung
Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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