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  Die §§ 10ff des Lohnfortzahlungsgesetzes regeln den Ausgleichsanspruch des Arbeitgebers gegen die Krankenkasse bei Krankheit des Arbeitnehmers. Der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers ist inzwischen im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt (früher: §§ 1 - 9 Lohnfortzahlungsgesetz).