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Arbeitsrecht
Urlaubsrecht
(kein) Rückrufrecht des Arbeitgebers

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 20.06.00
(9 AZR 405/99)
BAGE 95, 104
NJW 2001, 460
NZA 2001, 100
BB 2000, 2313
DB 2000, 2327


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Leitsätze:
1.  Das Urlaubsentgelt als Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs des Arbeitnehmers gezahlt wird, ist ebenso wie dieses und im gleichen Umfang pfändbar (Fortführung BAG, 11.01.1990, 8 AZR 440/88).
2.  Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).
 

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