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Arbeitsrecht
2.DV LuftBO

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 21.01.03
(9 AZR 600/01)
BAGE 104, 280


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Leitsätze:
1.  Zeiten, während derer das Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges nach einer Übernachtung vom Hotel zum Flughafen befördert wird, sind auch dann nicht auf Flugdienstzeiten i.S.v. § 3 Abs.1 Nr.5 i.V.m. § 4 Abs.2 der 2.DV LuftBO anzurechnen, wenn das Besatzungsmitglied von einem anderen Flughafen abfliegt als dem, an dem der vorhergehende Flug geendet hat.
2.  In diesen Fällen ist der Transfer vom Flughafen zum Hotel regelmäßig Ruhezeit i.S.v. § 6 der 2.DV LuftBO.
 

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