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Arbeitsrecht
Weiterbeschäftigung im Kündigungsschutzprozess
("Prozessbeschäftigung" zumutbar)

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 24.09.03
(5 AZR 500/02)


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Leitsatz:
  Erwirkt der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits, so ist ihm mangels besonderer, von ihm darzulegender Umstände nicht unzumutbar § 11 Satz 1 Nr.2 KSchG), der Aufforderung des Arbeitgebers nachzukommen, die Beschäftigung entsprechend der arbeitsgerichtlichen Entscheidung vorläufig wieder aufzunehmen.
 

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