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Arbeitsrecht
Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 02.03.04
(1 AZR 271/03)
BAGE 109, 369
NZA 2004, 852
DB 2004, 1669


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Leitsätze:
1.  Auch nach dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers hat dieser die bisher im Betrieb geltende tarifliche Vergütungsordnung in ihrer Struktur weiter anzuwenden, solange der Betriebsrat einer Änderung nicht zugestimmt hat.
2.  Einseitige, nur den Arbeitnehmer belastende einzelvertragliche Ausschlussfristen sind jedenfalls dann unwirksam, wenn ein gekündigter Haustarifvertrag zweiseitig wirkende Verfallfristen vorsah.
 

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