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Arbeitsrecht
Ausschlussfrist im Tarifvertrag
Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 10.03.05
(6 AZR 217/04)
DB 2005, 1172
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aus der Pressemitteilung: |
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"Die Klage des Landes auf Rückzahlung der
von Dezember 1990 bis August 2001 an die (Arbeitnehmerin)
ohne rechtlichen Grund gezahlten Vergütung i.H.v. 113.932,97 Euro hatte
beim Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Dem klagenden Land war die
verminderte Wochenarbeitszeit der Beklagten bekannt. Sein Anspruch
auf Rückzahlung der überzahlten Vergütung ist deshalb
im Anspruchszeitraum anteilig mit der jeweiligen Gehaltszahlung am 15.
des Kalendermonats entstanden und fällig geworden. Mit der erstmaligen
schriftlichen Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs am 27. Februar 2002
hat das klagende Land die tarifliche Ausschlussfrist von 6 Monaten
nach Fälligkeit des Anspruchs (§ 70 Satz 1
BAT) für die
vor September 2001 fällig gewordenen Rückzahlungsansprüche nicht gewahrt." |
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Fazit:
Manchmal, aber nur manchmal ...
wirken Ausschlussfristen auch zugunsten des Arbeitnehmers.
siehe aber auch:
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