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Arbeitsrecht
Ausschlussfrist im Tarifvertrag

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 10.03.05
(6 AZR 217/04)
DB 2005, 1172


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   aus der Pressemitteilung:   
  "Die Klage des Landes auf Rückzahlung der von Dezember 1990 bis August 2001 an die (Arbeitnehmerin) ohne rechtlichen Grund gezahlten Vergütung i.H.v. 113.932,97 Euro hatte beim Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Dem klagenden Land war die verminderte Wochenarbeitszeit der Beklagten bekannt. Sein Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Vergütung ist deshalb im Anspruchszeitraum anteilig mit der jeweiligen Gehaltszahlung am 15. des Kalendermonats entstanden und fällig geworden. Mit der erstmaligen schriftlichen Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs am 27. Februar 2002 hat das klagende Land die tarifliche Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit des Anspruchs (§ 70 Satz 1 BAT) für die vor September 2001 fällig gewordenen Rückzahlungsansprüche nicht gewahrt."
 

Fazit:
Manchmal, aber nur manchmal ...
wirken Ausschlussfristen auch zugunsten des Arbeitnehmers.

siehe aber auch:

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