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Arbeitsrecht
Rückzahlung von Fortbildungskosten
hier: Fortbildungsdauer gut 6 Monate

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 05.06.07
(9 AZR 604/06)
NZA-RR 2008, 107


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   aus den Entscheidungsgründen:   
  "Lässt man die Semesterferien von gut einem Monat außer Betracht, verbleiben somit bei einer Lehrgangsdauer vom 27.Mai bis 12.Dezember 2002 mehr als 5 Monate, in denen sich der Arbeitnehmer auf Kosten der Arbeitgeberin seiner beruflichen Fortbildung widmen konnte. Hierfür hat die Arbeitgeberin bei einem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers von 3.180,36 Euro insgesamt 27.541,67 Euro aufgewendet und damit seinen Lebensstandard für die Dauer von 8,66 Monaten gesichert. Eine hieran anknüpfende Bindungsdauer von 3 Jahren benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen."
 

Fortbildungsdauer bis 6 Monate:

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