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Arbeitsrecht
Urteile zum Thema Mobbing
Schmerzensgeld: Haftung des Arbeitgebers
(Chefarzt mobbt Oberarzt, Klinik haftet)


Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 25.10.07
(8 AZR 593/06)
NZA 2008, 223
DB 2008, 529


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Leitsatz:
  Der Arbeitgeber haftet nach § 278 BGB für Schäden, die einer seiner Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft in seinen Rechten verletzt.
 
 
  
   aus der Pressemitteilung:   
  "Ein Oberarzt, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entlassung des Chefarztes kann er im Regelfall nicht verlangen. Anspruch auf das Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, an dem er nicht mehr den Weisungen des bisherigen Chefarztes untersteht, hat der Oberarzt nur dann, wenn ein solcher Arbeitsplatz in der Klinik vorhanden ist."
 

Vorinstanz (aufgehoben):
 

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