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Arbeitsrecht
Rückzahlung von Fortbildungskosten
hier: Fortbildungsdauer bis 6 Monate

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 30.11.94
(5 AZR 715/93)
BAGE 78, 356
NZA 1995, 727
BB 1995, 1191
DB 1995, 1283
Sprachaufenthalt


externer Link:
 
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   Leitsatz:   
  Ein sechsmonatiger Sprachaufenthalt unter Mitarbeit in einem Unternehmen im Ausland kann eine Bindung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber bis zu zwei Jahren rechtfertigen. "
 

Fortbildungsdauer gut 6 Monate:

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