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Arbeitsrecht
Urlaubsrecht
Übertragung des Urlaubs

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 16.03.99
(9 AZR 428/98)


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   aus den Entscheidungsgründen:   
"Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (...) kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadenersatz Urlaub (Ersatzurlaub) in gleicher Höhe verlangen, wenn die Urlaubsgewährung während des Verzugs des Arbeitgebers unmöglich wird (...). Der Arbeitgeber gerät in Schuldnerverzug, wenn er den vom Arbeitnehmer angemahnten Urlaub (...) grundlos nicht gewährt. Er hat für das Erlöschen des Urlaubsanspruchs aufgrund der gesetzlichen oder tariflichen Befristung des Urlaubsanspruchs auch dann einzustehen, wenn der Arbeitnehmer in der verbliebenen Zeit infolge Arbeitsunfähigkeit den Urlaub nicht nehmen konnte."
 

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