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Leitsätze: |
1. |
Sieht ein Tarifvertrag die Zahlung einer Jahres-Sonderzuwendung vor,
wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember eines Kalenderjahres
ungekündigt besteht, kann eine treuwidrige Vereitelung dieses Anspruchs
im Sinne von § 162 BGB angenommen werden, wenn der Arbeitgeber
die Kündigung allein deshalb unter Überschreiten der tariflichen bzw.
gesetzlichen Mindestfristen für die ordentliche Kündigung vorfristig
ausgesprochen hat, um den Zuwendungsanspruch des Arbeitnehmers
auszuschließen. |
2. |
Das ist dann zu verneinen, wenn die Kündigung
im Rahmen einer Massenentlassung zur Durchführung einer betriebsverfassungsrechtlich
durch Abschluss eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans umgesetzten
unternehmerischen Entscbeidung ausgesprochen wird. |
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