www.rechtsrat.ws

Arbeitsrecht
Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld und Stichtagsklausel

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 04.05.99
(10 AZR 417/98)
NZA 1999, 1053
DB 1999, 1706


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
Leitsätze:
1.  Sieht ein Tarifvertrag die Zahlung einer Jahres-Sonderzuwendung vor, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember eines Kalenderjahres ungekündigt besteht, kann eine treuwidrige Vereitelung dieses Anspruchs im Sinne von § 162 BGB angenommen werden, wenn der Arbeitgeber die Kündigung allein deshalb unter Überschreiten der tariflichen bzw. gesetzlichen Mindestfristen für die ordentliche Kündigung vorfristig ausgesprochen hat, um den Zuwendungsanspruch des Arbeitnehmers auszuschließen.
2.  Das ist dann zu verneinen, wenn die Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung zur Durchführung einer betriebsverfassungsrechtlich durch Abschluss eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans umgesetzten unternehmerischen Entscbeidung ausgesprochen wird.
 

weitere Infos: