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Haustürgeschäfte
Privatwohnung des Unternehmers
Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 30.03.00
(VII ZR 167/99)
BGHZ 144, 133
NJW 2000, 3498
ZIP 2000, 1057
WM 2000, 1260
MDR 2000, 872
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Leitsätze: |
1. |
Der Kunde ist nicht zur Abgabe einer Willenserklärung
durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung i.S.d. § 1 Abs.1 Nr.1 HWiG bestimmt, wenn er die Privatwohnung
des Vertragspartners zu Vertragsverhandlungen aufsucht und dort der Vertrag
geschlossen wird. |
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