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Zivilprozessordnung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Berufungseinlegung per Telefax

Bundesgerichtshof (BGH)
Beschluss vom 01.07.02
(II ZB 11/01)
MDR 2002, 1095


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Leitsatz:
  Auf allgemeine organisatorische Anordnungen zur Fristwahrung in einer Anwaltskanzlei kommt es nicht an, wenn der Anwalt eine Angestellte mit der Telefaxübermittlung eines eilbedürftigen Schriftsatzes konkret beauftragt und sich über die Ausführung des Auftrags durch Nachfrage vergewissert. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Angestellte zusätzlich allgemein angewiesen ist, die Telefaxübermittlung jeweils anhand des (auszudruckenden) Sendeberichts zu kontrollieren.
 

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