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Schrottimmobilien
Nichtigkeit eines Treuhandvertrages

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 25.03.03
(XI ZR 227/02)
NJW 2003, 2091
WM 2003, 1064
ZIP 2003, 988


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Leitsätze:
1.  Ist ein umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag auf eine unzulässige Rechtsberatung gerichtet und daher wegen Verstoßes gegen Art.1 § 1 RBerG i.V.m. § 134 BGB nichtig, so ist davon nach dem Schutzzweck grundsätzlich auch die vom Auftraggeber dem Geschäftsbesorger erteilte Vollmacht betroffen.
2.  § 171 und § 172 BGB sowie die allgemeinen Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht kommen auch dann zur Anwendung, wenn die Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers gemäß Art.1 § 1 RBerG i.V.m. § 134 BGB nichtig ist.
 

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