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Schrottimmobilien
Schadensersatz (culpa in contrahendo)

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 13.01.04
(XI ZR 355/02)
NJW 2004, 1868
WM 2004, 422
ZIP 2004, 452


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Leitsätze:
1.  Empfiehlt eine kreditgebende Bank einem Anlageinteressenten eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell, so muss sie ihn ungefragt informieren, wenn die erzielten Mieterträge der in einem steuersparenden Bauherrenmodell bereits erstellten Eigentumswohnungen nicht den im Anlageprospekt prognostizierten Mieten entsprechen und die Vermietung der Wohnungen Schwierigkeiten bereitet.
2.  Ein Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch des Geschädigten um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert.
3.  Zur Berechnung und Abwicklung des dem Anleger und Kreditnehmer entstandenen Schadens.
 

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