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Leitsätze: |
1. |
Empfiehlt eine kreditgebende Bank einem Anlageinteressenten
eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell, so muss sie ihn
ungefragt informieren, wenn die erzielten Mieterträge der in einem
steuersparenden Bauherrenmodell bereits erstellten Eigentumswohnungen nicht den
im Anlageprospekt prognostizierten Mieten entsprechen und die Vermietung
der Wohnungen Schwierigkeiten bereitet. |
2. |
Ein Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch des Geschädigten
um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig
verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert. |
3. |
Zur Berechnung und Abwicklung des dem Anleger und Kreditnehmer entstandenen Schadens. |
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