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Verbraucherrecht
Widerrufrecht bei Internet-Auktionen
(ebay)

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 03.11.04
(VIII ZR 375/03)
NJW 2005, 53


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Leitsatz
  Bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher, die im Rahmen einer sog. Internet-Auktion durch Angebot und Annahme gemäß §§ 145ff. BGB und nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen, ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs.4 Nr.5 BGB ausgeschlossen.
 

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