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Schrottimmobilien
kreditfinanzierter Beitritt (Immobilienfonds)
als verbundenes Geschäft


Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 15.11.04
(II ZR 375/02)
WM 2005, 124


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Leitsätze:
1.  Das Merkmal der "Privatwohnung" erfasst auch Gestaltungen, in denen eine von dem Direktvertreiber gewonnene Privatperson ihre Wohnung als Verhandlungsort zur Verfügung stellt.
2.  Wird ein Darlehensvertrag in einer Haustürsituation geschlossen, so wird das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers durch eine Umschuldung nach Ablauf der Zinsfestschreibung nicht berührt.
 

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