Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsätze:
1.
Das Merkmal der "Privatwohnung" erfasst auch Gestaltungen,
in denen eine von dem Direktvertreiber gewonnene Privatperson ihre Wohnung
als Verhandlungsort zur Verfügung stellt.
2.
Wird ein Darlehensvertrag in einer Haustürsituation geschlossen,
so wird das Widerrufsrecht des Darlehensnehmers durch eine
Umschuldung nach Ablauf der Zinsfestschreibung nicht berührt.