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Gewinnzusagen
Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 29.06.05
(VIII ZR 299/04)
NJW 2005, 2991
VuR 2006, 446
- Durch Gewinnzusagen veranlasste Verträge sind nichtig (sittenwidrig).
- Rechtskräftige Vollstreckungstitel bleiben (in der Regel) dennoch wirksam.
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Deshalb: Wenn etwas vom Gericht kommt (Mahnbescheid),
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