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Schrottimmobilien
Haustürgeschäft: auch die Wohnung des
Verkäufers / Vermittlers kann Privatwohung sein


Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 13.06.06
(XI ZR 432/04)
NJW-RR 2006, 1715
ZIP 2006, 1626
WM 2006, 1669


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Leitsatz:
  Privatwohnung i.S.d. § 1 Abs.1 Nr.1 HWiG ist auch die Privatwohnung des Vertragspartners des Kunden oder eines vom Vertragspartner eingeschalteten Vermittlers, die der Kunde nicht bewusst zu Zwecken eines geschäftlichen Kontakts aufgesucht hat.
 

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