Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsätze:
1.
Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen,
wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt
werden können.