Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Zur Frage, ob die auf einem Verstoß
gegen das Rechtsberatungsgesetz beruhende Nichtigkeit einer notariell
beurkundeten Vollmacht und eines Treuhandvertrages die in einem formularmäßigen
Zeichnungsschein enthaltene, nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßende
Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines Darlehensvertrages
gemäß § 139 BGB
erfasst.