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Schrottimmobilien
Haftung des Vermittlers

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 12.07.07
(III ZR 83/06)


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Leitsatz:
  Der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.
 

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