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Schrottimmobilien
Schadensersatz wegen fehlender Widerrufsbelehrung
Nichtigkeit des Treuhandvertrages: Rechtsscheinvollmacht
Aufklärungspflicht bei institutionalisiertem Zusammenwirken


Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 26.02.08
(XI ZR 74/06)
NJW 2008, 1585
ZIP 2008, 686
WM 2008, 683
ZfIR 2008, 409
BB 2008, 858
EWiR 2008, 307


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Leitsätze:
1.  Ist die Vollmacht des Treuhänders eines Steuersparmodells wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, kann sich der Verkäufer des Modells auch dann gegenüber dem Käufer auf den Gutglaubensschutz nach §§ 171, 172 BGB berufen, wenn er das Erwerbsmodell initiiert und konzipiert sowie den Treuhänder ausgesucht hat.
2.  Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat.
 
 
  
  Anmerkung RA Maier:
  Das Urteil betrifft das Verfahren "Crailsheimer Volksbank ./. Conrads".
Das Berufungsgericht (OLG Bremen) hatte die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, worauf das wegweisende Urteil des EuGH vom 25.10.05 ergangen ist. Das OLG Bremen war daraufhin von einem Schadensersatzanspruch des Verbrauchers wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung ausgegegangen (Berufungsurteil vom 02.03.06). Der XI.Zivilsenat beim Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben, weil die (überhöhten) Voraussetzungen dieses Schadensersatzanspruchs nicht erfüllt seien. Es komme aber ein Schadensersatzanspruch des Verbrauchers unter dem Gesichtspunkt des institutionalisierten Zusammenwirkens der Bank mit den Verkäufern / Vermittlern in Betracht.

Im Einzelnen verweise ich hierzu auf meine Urteilsanmerkung in der Zeitschrift Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR), 2008, S.307 (Heft 10), und meine Abhandlung zum "Überrumpelungsschutz des nicht belehrten Verbrauchers in der aktuellen Schrottimmobilien-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs" in der Zeitschrift Wertpapiermitteilungen (WM), 2008, S.1630 (Heft 35). Siehe in diesem Zusammenhang auch das Urteil BGH XI ZR 322/03 vom 06.11.07 (OLG Hamburg).
 
 

aufgehoben:

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