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Schrottimmobilien
institutionalisiertes Zusammenwirken

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteile vom 18.03.08
(XI ZR 241/06)
(XI ZR 246/06)
Badenia Bausparkasse
ZIP 2008, 1011
BKR 2008, 243, 249


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Leitsätze:  (XI ZR 246/06)
1.  Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen können die finanzierende Bank, die den Beitritt des Darlehensnehmers zu einem für das Erwerbsobjekt bestehenden Mietpool zur Voraussetzung der Darlehensauszahlung gemacht hat, Aufklärungspflichten wegen eines durch sie bewusst geschaffenen oder begünstigten besonderen Gefährdungstatbestands bei Hinzutreten spezifischer Risiken des konkreten Mietpools treffen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20.03.2007).
2.  Zu den Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung solcher spezifischen Risiken des konkreten Mietpools.
 

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