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Schrottimmobilien
Haustürwiderruf
Zurechnung der Haustürsituation


Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 10.06.08
(XI ZR 348/07)
ZIP 2008, 1865
WM 2008, 1593
EWiR 2008, 685


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Leitsatz:
  Wird ein Verbraucher von seinem langjährigen Steuerberater in einer Haustürsituation zum Fondsbeitritt geworben, so ist diese der kreditgewährenden Bank nicht zuzurechnen, wenn zwischen ihr und dem Vermittler kein "Näheverhältnis" bestand.
 
 
  
  Anmerkung RA Maier:
  Das Urteil legt die verfehlte Rechtsprechung zur Zurechnung der Haustürsituation neu auf. Dies ist weder vom Ansatz her noch hinsichtlich der (neuen) Zurechnungskriterien zu rechtfertigen.

Im Einzelnen verweise ich hierzu auf meinen Aufsatz "Beschränkungen des Haustürwiderrufs in der aktuellen Rechtsprechung" in der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR), 2008, S.401, Teil A (Heft 11).
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