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aus der Pressemitteilung: |
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"Inhaltlich bestehen gegen die Festlegung einer Altersgrenze
für den Einsatz von Verkehrspiloten bei gewerbsmäßigen
Flugunternehmen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht hat
unter Berufung auf wichtige Gemeinwohlinteressen unter anderem
die Altersgrenzen für Notare (70 Jahre), Vertragsärzte
(68 Jahre) sowie die tarifliche Altergrenze für Piloten,
die sogar bei 60 Jahren liegt, für verfassungsgemäß
gehalten. Der vorliegende Fall bietet angesichts der besonderen Interessen und
der Schutzbedürftigkeit der Allgemeinheit im Zusammenhang
mit der Sicherheit des gewerblichen Flugverkehrs keinen Anlass,
von dieser Rechtsprechung abzuweichen." |
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