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Arbeitsrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
(gesetzliche) Altershöchstgrenze für Piloten

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Beschluss vom 26.01.07
(2 BvR 2408/06)


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   aus der Pressemitteilung:   
  "Inhaltlich bestehen gegen die Festlegung einer Altersgrenze für den Einsatz von Verkehrspiloten bei gewerbsmäßigen Flugunternehmen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht hat unter Berufung auf wichtige Gemeinwohlinteressen unter anderem die Altersgrenzen für Notare (70 Jahre), Vertragsärzte (68 Jahre) sowie die tarifliche Altergrenze für Piloten, die sogar bei 60 Jahren liegt, für verfassungsgemäß gehalten. Der vorliegende Fall bietet angesichts der besonderen Interessen und der Schutzbedürftigkeit der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Sicherheit des gewerblichen Flugverkehrs keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen."
 

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